Seit diesem Moment alles geht schon wirklich schnell, plötzlich bekommt man schon den Zahlungsauftrag vom Gericht, weil man seit einiger Zeit in dem Verzug ist... Normalerweise kann man aber noch alles erledigen, jedoch soll man schnell das Geld bezahlen und gleichzeitig den Abonnements sofort kündigen! Wenn man aber es nicht erledigen wird, dann wird man in „die schwarze Liste" aufgenommen. Dabei wichtig ist, dass die Eintragung in solche Wirtschaftsdatenbanken oft ohne Kenntnis und ohne Wissen der Betroffenen erfolgt! Es geht hier um: unerwünschte Kontoverbindung (UKV); Kleinkreditevidenz, KonsumentenKreditEvidenz (KKE) oder Warenkreditevidenz (WKE).
Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass wenn man schon in „schwarze Liste" eingetragen ist, dann hat man leider echt viele, unerwartete Komplikationen. Fast jeder Transaktion kann große Probleme bedeuten, da man ohne Probleme alles selbst (das Bonitätsproblemen!) überprüfen kann...
Eine andere, wichtige Frage ist: wie kann man also die Löschung erreichen? Man hat vor allem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- einen Widerspruch mit Begründung gegen die Verwendung seiner Daten in der „schwarzen Liste" zu erheben, wenn er ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse an seinen Bonitätsdaten hat;
- der Betroffene kann aber auch fast immer Widerspruch ohne Begründung erheben.